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Fraktionsfinanzierung

Für Ihre Tätigkeit im Stadtrat erhalten die Stadträte eine sog. Entschädigung. Damit sollen Verdienstausfälle ersetzt werden, denn der Arbeitgeber ist zwar zur Freistellung nicht aber zur Fortzahlung des Lohnes der Stadträte verpflichtet. Ähnliches gilt für Beiräte. Darüber hinaus erhalten die Fraktionen Mittel, um ihre Arbeit finanzieren zu können – bspw. für Angestellte, Computertechnik und Büromaterial. An dieser Stellen haben wir dies für Sie zusammengefasst.


Stadträte:

  • monatliche Pauschale: 330 €
  • monatliche Mobilitätspauschale: Gegenwert einer LVB-Monatskarte (Zone 110)
  • zusätzliche monatliche Pauschale für Fraktionsvorsitzende: 150 €
  • monatliche Aufwandsentschädigung für Ausschussvorsitzende: 75 €
  • Sitzungsgeld pro Teilnahme an der Ratsversammlung: 50 €
  • Sitzungsgeld pro Teilnahme an einem Ausschuss (nur Stimmberechtigte): 50 €

Das Sitzungsgeld wird nur gewährt, wenn die nachgewiesene Teilnahme (Unterschrift in der Anwesenheitsliste) sich in der Regel über die volle Sitzung oder mindestens zwei Stunden erstreckt.

Ein Rechenbeispiel:
Ein Stadtrat erhält als finanziellen Ausgleich für Einkommensausfälle und zeitlichen Einsatz für die gesamte Dauer seiner Stadtratstätigkeit eine monatliche Pauschale (330 €). Hinzu zu rechnen sind – sofern zutreffend – die Pauschalen für Fraktionsvorsitzende (150 €) und Ausschussvorsitzende (75 €). Ein Stadtrat, der Ausschussvorsitzender ist, erhält also monatlich eine Pauschale von 405 €. In unserem Beispielmonat findet eine Ratsversammlung statt. Der Beispielstadtrat nimmt daran teil. Unabhängig von der Dauer der Ratsversammlung (i.d.R. startet sie um 14 Uhr und endet meist zwischen 19 und 22 Uhr) erhält er hierfür zusätzlich 50 €, sofern er mindestens zwei Stunden anwesend ist.
Weiter ist der Stadtrat in 4 Ausschüssen Mitglied. Zwei Ausschüsse tagen zweimal in unserem Beispielmonat. An drei der insgesamt vier Sitzungen nimmt der Stadtrat teil, bei einer Sitzung ist dies leider nicht möglich. Die anderen beiden der insgesamt vier Ausschüsse tagen je nur einmal in diesem Monat, an diesen (zusammen zwei) Sitzungen nimmt der Stadtrat über die volle Dauer teil. Insgesamt kommen so fünf Sitzungsteilnahmen zusammen. Für diese erhält der Stadtrat jeweils 50 € – also zusammen 250 €.
Werden nun die Ratsversammlung (50 €) und die Pauschale (in unserem Beispiel: 405 €) hinzugerechnet, ergibt sich eine Summe von 705 € in unserem Beispielmonat für unseren Beispielstadtrat. Zu addieren wäre nun noch die Mobilitätspauschale im Gegenwert einer LVB-Monatskarte (Zone 110). Darüber hinaus werden keine weiteren Beträge – bspw. für Sitzungen der Fraktion oder Termine mit Bürgern – gezahlt.

Für die Tätigkeit in Aufsichtsräten kommunaler Unternehmen werden teilweise – nicht jedoch in allen Unternehmen – ebenfalls ein Grundbetrag und/oder Sitzungsgelder vergütet. Ob und welcher Höhe Zahlungen erfolgen ist abhängig von den jeweiligen Regelungen der einzelnen Unternehmen.

Entschädigungen bis zu einer jährlichen Höhe von 3.192 € pro Jahr sind steuerfrei. Darüber hinaus sind die Einkünfte wie normales Einkommen zu versteuern.

Die gesamte “Satzung über die Entschädigung von ehrenamtlich Tätigen” finden Sie als PDF-Datei hier.



Beiräte:

  • monatliche Pauschale: 25 €
  • Sitzungsgeld pro Teilnahme an einer Beiratssitzung: 25 €

Das Sitzungsgeld wird gewährt, wenn die nachgewiesene Teilnahme (Unterschrift in der Anwesenheitsliste) sich in der Regel über die volle Sitzung, oder mindestens zwei Stunden erstreckt.

Die gesamte “Satzung über die Entschädigung von ehrenamtlich Tätigen” finden Sie als PDF-Datei hier.



Finanzierung der Fraktionen:

Gemäß Haushaltssatzung der Stadt Leipzig erhält die FDP-Fraktion im Leipziger Stadtrat im Jahr 2012 Gesamtmittel in Höhe von 139.350 Euro (2011: gesamt 139.400 Euro). Bis zum Jahr 2011 wurden die Beträge im Haushaltsplan der Stadt Leipzig nach IT-Kosten, Personalkosten und Geschäftsführungskosten getrennt ausgewiesen. Es ergibt sich folgende Übersicht. In Klammern finden Sie den tatsächlichen Mittelabruf, sofern der Haushaltsvollzug veröffentlich wurde.

2012:

  • Ansatz gesamt:  139.350 Euro (abgerufen: Jahr nicht beendet)

2011:

  • IT-Kosten: 6.050 € (abgerufen: noch nicht durch die Stadt Leipzig veröffentlicht)
  • Personalkosten: 121.000 € (abgerufen: noch nicht durch die Stadt Leipzig veröffentlicht)
  • Geschäftsführungs- bzw. Sachkosten: 12.400 € (abgerufen: noch nicht durch die Stadt Leipzig veröffentlicht)
  • Ansatz gesamt:  139.450 Euro (abgerufen: noch nicht durch die Stadt Leipzig veröffentlicht)

2010:

  • IT-Kosten: 6.650 € (abgerufen: noch nicht durch die Stadt Leipzig veröffentlicht)
  • Personalkosten: 120.000 €  (abgerufen: noch nicht durch die Stadt Leipzig veröffentlicht)
  • Geschäftsführungs- bzw. Sachkosten: 12.400 € (abgerufen: noch nicht durch die Stadt Leipzig veröffentlicht)
  • Ansatz gesamt: 139.050 Euro (abgerufen: noch nicht durch die Stadt Leipzig veröffentlicht)

 

Die Einzelposten sind gegenseitig deckungsfähig. Mehrausgaben sind nicht zulässig. Der Übertrag nicht genutzter Mittel ins Folgejahr ist unzulässig, sie fließen stattdessen am Jahresende zurück in die Stadtkasse.

Die Mittel setzen sich über eine Art Sockelbetrag für jede Fraktion sowie einen variablen Teil zusammen. Der variable Teil ist von der Fraktionsgröße abhängig. Ihn erhalten auch fraktionslose Stadträte – also Stadträte, die in keiner Fraktion Mitglied sind.

Die Mittel aller Fraktionen sowie der fraktionslosen Stadträte sind im Haushaltsplan der Stadt Leipzig für das Jahr 2011 auf den Seiten 116 und 117 (Band 2) nachlesbar. Für das Jahr 2012 finden Sie die Angaben in Band 1 im PDF-Dokument ab Seite 161. Die Haushaltspläne finden Sie hier.